"Hallo,
vielen Dank nochmal für die Mühe und schnelles Handeln, das war das erste mal, wo ich das Gefühl hatte, man hilft mir bei der Buchung."

Olga S.
"Sie haben sich wirklich sehr bemüht, für uns etwas Passendes zu finden. Nun sind wir seit ca. 1 Woche in der Ferienwohnung. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass diese Wohnung ganz toll ist und uns sehr gut gefällt. Mit den 2 Schlafplätzen für unsere Kinder im Wohnzimmer klappt es hervorragend. Die Vermieter sind sehr, sehr nett und die Wohnung ist in einem tollen und sauberen Zustand (genauso, wie wir es haben wollten). Wir möchten uns noch einmal bei Ihnen für Ihre Bemühungen bedanken."
Petra P.
0049 (0) 163 793 44 32
Allgemeine Informationen:

Dokumente:

Führerschein, Fahrzeugdokumente und die relevanten
Versicherungsnachweise (ausser für Länder mit anderen Bestimmungen) sind bei der Einreise nach Kroatien mit einem Motorfahrzeug erforderlich.

Post und Telekommunikation:
Die Postämter sind von 7 bis 19 Uhr geöffnet, samstags bis 13 Uhr; diensthabende Postämter in größeren Städten und Turistikzentren sind im Sommer bis 22 Uhr geöffnet. Briefmarken werden in Postämtern und an Zeitungsständen verkauft. In Telefonzellen werden ausschließlich Telefonkarten verwendet, die in Postämtern, an Zeitungsständen, in Hotels u.ä. gekauft werden können.

Feiertage:
1. Januar - Neujahr; 6. Januar - Heilige drei Könige; Ostersonntag und Ostermontag; Mai - Maifeiertag; Fronleichnam; 22. Juni - Tag des Antifaschismus; 25. Juni - Staatsfeiertag; 5. August - Tag des Sieges und der Dankbarkeit; 15. August - Mariä Himmelfahrt; 8. Oktober - Tag der Unabhängigkeit; 1. November - Allerheiligen; 25. und 26. Dezember - 1. und 2. Weihnachtstag.

Gesundheitspflege:
Medizinische Hilfe wird in den Krankenhäusern, die einen 24-stündigen Notdienst haben, geleistet.

Strom:
220 V, 50 Hz

Wasser:

aus den Wasserhähnen ist in allen Teilen Kroatiens trinkbar.

Vorwahl:
Ländervorwahl für Kroatien ist + 385.

Zeitzone:
Gleiche Zeitzone wie in Deutschland!

Reisedokumente:
gültige Reisedokumente oder ein anderes zwischenstaatlich anerkanntes Dokument. Aufenthalt in der Republik Kroatien bis drei Monate.
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